Zeugen Jehovas auf Bahnhöfen – OHNE bundesweite Genehmigung der Deutschen Bahn

Deutsche Bahn antwortet auf Anfrage von Christen: Es existiert keine bundesweite Genehmigung für Auftritte von Zeugen Jehovas auf Bahnhöfen!

(cgd) Berlin / Pforzheim. In einem Brief an den Vorstand der Deutschen Bahn vom 18. Juni 2018 haben die christlichen Autoren und Sektenexperten Dr. Lothar Gassmann und Tobias Mai nachgefragt, wie es möglich ist, dass seit einigen Monaten die Zeugen Jehovas mit ihren Zeitschriften und Trolleys in fast allen Bahnhöfen Deutschlands zu sehen sind. Sie schrieben: „Hat diese Gemeinschaft von Ihnen dazu eine Genehmigung erhalten? Ist dies zutreffend, bitten wir Sie um Auskunft, auf welcher Grundlage die Zeugen Jehovas von Ihnen eine solche Genehmigung erhalten haben.“

Mit Datum vom 6. Juli 2018 hat Bernd Koch, der Vorsitzende des Vorstands der DB Station und Service AG, auf die Fragen der beiden Christen geantwortet. Die Antwort lautet klipp und klar: „Eine bundesweite ‚Genehmigung‘ der DB Station & Service AG für die Zeugen Jehovas für Auftritte in Bahnhöfen gibt es nicht. Ob eine solche ‚Genehmigung‘ für die Zeugen Jehovas in jedem Einzelfall auf regionaler Ebene ausgesprochen wurde oder ob diese gar nicht vorliegt und nur eine Duldung erfolgt, müsste ggf. jeweils vor Ort eruiert werden.“

Grundsätzlich ergebe sich eine etwaige Genehmigung „aus der Freiheit des religiösen Bekenntnisses im Sinne von Art. 4 Abs. 2 GG“. Somit könne eine Einschränkung der von den Zeugen Jehovas begehrten Tätigkeit in größeren Bahnhöfen „nur in Abwägung mit anderen Grundrechtspositionen“ (zum Beispiel „Gefahr für Leib und Leben“) zulässig sein. Dies bedürfe aber „immer einer Einzelfallprüfung“. Die Deutsche Bahn könne „eine grundsätzliche standortunabhängige und zeitunabhängige Genehmigung nicht aussprechen“.

Dies gilt nach Aussage des Vorstandsvorsitzenden der DB Station & Service AG genauso für christliche Gemeinden und Werke. Dr. Lothar Gassmann und Tobias Mai hatten im Namen des Christlichen Gemeinde-Dienstes e.V. angefragt, ob angesichts der massiven Präsenz der Zeugen Jehovas auf Bahnhöfen nicht auch für christliche Gemeinden und Werke eine „Generalgenehmigung“ zur Mission auf dem Gelände der Deutschen Bahn möglich sei. Die Antwort der Deutschen Bahn lautet „Nein“. Wörtlich führt Bernd Koch aus: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine solche unspezifische Kollektivgenehmigung grundsätzlich nicht geben können und höflich darum bitten, dass vom jeweiligen Bedarfsträger konkret und anlassbezogen eine Genehmigung beim jeweils zuständigen Bahnhofsmanagement eingeholt wird.“

Lothar Gassmann und Tobias Mai ziehen daraus die Folgerung: „Die Zeugen Jehovas haben laut Auskunft des Vorsitzenden der DB Station & Service AG keine Generalgenehmigung, auf Bahnhöfen zu missionieren. Christen könnten in ihrem jeweiligen Bahnhof das Personal darauf hinweisen, dass eine Generalgenehmigung für die Zeugen Jehovas nicht vorliegt und fragen, ob eine konkrete und anlassbezogene Genehmigung vor Ort erteilt wurde. Sollten die Zeugen Jehovas tatsächlich vor Ort eine Genehmigung, im betreffenden Bahnhof zu missionieren, erhalten haben, dann sollten Christen bei der jeweiligen Bahnhofsleitung die gleichen Rechte zur Mission beantragen.

 

Christlicher Gemeinde-Dienst (CGD) – Verein zur Förderung christlicher Werke und Gemeinden Pforzheim e.V., Dr. Lothar Gassmann, Leiter des Apologetischen Instituts, Am Waldsaum 39, Tel. 07231-66529, Email: Homepage: www.cgd-online.de

 

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