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ENDGÜLTIGER DAMMBRUCH:
EVANGELISCHE LANDES“KIRCHE“ IN BADEN beschließt Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare
Frühjahrstagung der Landessynode 2016
Am letzten Tag der diesjährigen Frühjahrtagung entscheiden die Synodalen in öffentlicher Plenarsitzung über eine Reihe von Eingaben und Gesetzen, unter anderem über die Beschlussvorlage zur Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Der Hauptantrag des Hauptausschusses wurde nach langer Debatte im Plenum mit großer Mehrheit angenommen. Die Evangelische Landeskirche in Baden erkennt die Gleichwertigkeit von Liebe, Sexualität und Partnerschaft in gleich- und verschiedengeschlechtllichen Partnerschaften uneingeschränkt an und wird dies nun auch im Handeln der Kirche zum Ausdruck bringen. Konkret bedeutet dies, dass es nun auch Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare geben kann und wird.
Lesen Sie dazu auch die Pressemeldungen:
Synode beschließt Trauung gleichgeschlechtlicher Paare
Badische Landessynode beendet Frühjahrstagung
Der Ethiker Dr. Jürgen-Burkhard Klautke schreibt in seinem Buch „HOMOSEXUALITÄT – Orientierung oder Desorientierung?“ (Lichtzeichen-Verlag) zu dieser Frage Folgendes:
Wenn die Kirche Jesu Christi ihre 2000 Jahre lang vertretene Überzeugung über Moral und Sexualität und damit auch über Homosexualität preisgibt, vielleicht in der Hoffnung, auf diese Weise die „Welt“ wenn schon nicht zu gewinnen dann doch ihr wenigstens zu imponieren, wird sie ihre eigene „Seele“ verlieren. Sie mag sich eine Zeitlang etwas besser fühlen, aber sie hat aufgehört, ihrem Herrn Jesus Christus zu folgen. Allenfalls kann sie dann noch billige Scheingnade anbieten, die in Wahrheit keine Gnade ist, sondern deren Karikatur. Denn die Kernbotschaft des Evangeliums lautet nicht, dass Gott Sünde rechtfertigt, sondern dass Gott um Christi willen Sünder rechtfertigt, die glauben.
Auf die Frage, ob ein Pfarrer in seinem Pfarrhaus, also in der Öffentlichkeit – denn das Pfarrhaus ist nun einmal keine reine Privatdomäne – homosexuelle Kontakte haben darf, ist mit dem, was generell zu homosexuellen Handlungen gesagt ist, im Kern schon beantwortet.
Bei dieser Konstellation kommt noch hinzu, dass die Gemeinde Gottes nicht nur einen Anspruch darauf hat, dass ihr Hirte ihr ohne Abstriche das Wort Gottes verkündet, sondern auch, dass er durch seine Lebensführung zu erkennen gibt, dass ihm selbst die Gebote Gottes verbindlich sind. Es wäre widersprüchlich, absurd, ja paradox, wenn jemand, zu dessen Verkündigungsdienst unbestreitbar die ethische Unterweisung gehört, sich über die Gebote Gottes dermaßen provokativ hinwegsetzt und selbst homosexuelle Praktiken ausübt.
Eine Kirchenleitung, die es zuläßt, dass Amtsträger offen in einem Pfarrhaus in einer eheähnlichen Verbindung leben und somit absichtlich und dauerhaft im Gegensatz zu einem Teilinhalt der biblischen Verkündigung ihr Leben gestalten, macht sich mitschuldig daran, dass diese Verkündigung als Ganze unglaubwürdig wird. Wenn sie es akzeptiert, dass widersprüchliche Botschaften verbreitet werden, eine nonverbale und eine verbale, gibt sie die christliche Verkündigung der Lächerlichkeit preis.
Zu der debattierten Frage, ob ein homosexuelles Paar kirchlich gesegnet werden darf, wird man für das ablehnende Urteil keineswegs allein auf eine fehlende kirchenrechtliche Grundlage verweisen können. Wenn Pfarrer homosexuelle Paare segnen und damit den Eindruck erwecken, derartige Verbindungen stünden im Prinzip mit Ehen auf gleicher Ebene, begehen sie Frevel. Dabei ist es im Kern vollkommen gleichgültig, ob sie diese Segenshandlung als öffentliche Handlung oder als private vornehmen. Wenn die Kirche es zuläßt, dass jemand in einer gottesdienstlichen Handlung gesegnet wird, über den die Heilige Schrift sagt, dass er aufgrund seines Verhaltens außerhalb des Reiches Gottes steht, tastet sie die Lehre der Apostel dermaßen unverfroren an, dass sie sich selbst gleichsam den Ast absägt, auf dem sitzt.
Der Prophet Maleachi muß einmal im Auftrag Gottes den Priestern seiner Zeit verkünden: „Wenn ihr nicht höret und wenn ihr es nicht zu Herzen nehmet, meinem Namen Ehre zu geben, spricht der Herr Zebaoth, dann werde ich den Fluch unter euch schicken und verfluchen, womit ihr gesegnet seid; ja verfluchen werde ich euren Segen, weil ihr´s nicht zu Herzen nehmen wollt“ (Mal. 2,2). Haben wir diese Warnung recht gehört? Der Herr sagt nicht, dass er den fälschlich ausgeteilten Segen seiner Diener für nichtig erklären wird. Er wird ihn nicht einfach annullieren, sondern er wird den so ausgeteilten Segen verfluchen. Eine Kirche, die meint, Sünde segnen zu dürfen, wird sich nicht darüber wundern dürfen, wenn sie von den Menschen Verachtung empfängt (vgl. Mal. 2,9). Der Herr sagt in der Bergpredigt in einem anderen Zusammenhang einmal, dass die Schweine, denen man Perlen vorgeworfen hat, sich umwenden und ihre Gönner zerreißen werden.
Christliche Verkündigung wird aber keineswegs nur deswegen homosexuelle Kontakte ablehnen, weil derartige Handlungen Ungehorsam gegen die Gebote Gottes sind, Aufstand gegen den Schöpfer und weil Menschen, die homosexuelle Handlungen begehen, nicht in das Reich Gottes eingehen können, sondern sie wird zu diesen auch deswegen Nein sagen, weil ein Akzeptieren homosexueller Praktiken für die Betroffenen keine Hilfe bedeutet und darum ihnen gegenüber auch keine Liebe darstellt. Es ist nicht wahr, dass homosexuell lebende Menschen glücklich („gay“) sind. Sie sind zutiefst unglücklich und unbefriedigt. In Wahrheit entspricht es nicht den Interessen homosexuell fühlender Menschen, ihre Verbindungen als mit der Ehe gleichrangig zu bewerten. Weil die christliche Ethik eine Ethik der Liebe ist, kann sie den homosexuell Gebundenen gar nicht verachten oder gar diskriminieren. Christliche Seelsorge wird sich bemühen, den Menschen auf den Weg der Befreiung in und durch Christus zu führen, nicht zuletzt, um ihm so die Chance eines emotional stabilen Lebens nicht vorzuenthalten. Die christliche Gemeinde ist schuldig, den homosexuell orientierten Menschen durch die Botschaft des Evangeliums zur Befreiung aus seiner Empfindungswelt behilflich zu sein. Wie allen anderen Menschen auch, so darf auch ihm gesagt werden, dass im Namen des Herrn Jesus und durch den Geist Gottes Befreiung von seiner Bindung möglich ist (1.Kor. 6,11).
In den Fällen, in denen der Herr keine Heilung schenkt, wird dem homosexuell Orientierten der Rat gegeben werden, enthaltsam zu leben. Genau wie ein Mann, der Jahre mit einer kranken Frau zusammenlebt und demzufolge auch seine sexuellen Anfechtungen kennt, nicht Befriedigung außerhalb der Ehe suchen darf, wird auch hier der Trieb sublimiert werden (müssen). Bei all diesem wird das Thema der Bekehrung des Herzens nicht ausgeklammert werden. Vielmehr wird auf den Kampf gegen die unerlaubten Neigungen hingewiesen werden.
Es ist keineswegs nur Aufgabe christlicher Verkündigung und Seelsorge, zu homosexuellen Praktiken Nein zu sagen und auf die Befreiung durch Christus hinzuweisen. Darüber hinaus gehört es zu ihrer Aufgabe, präventiv zu wirken, also diejenigen davon abzuhalten, homosexuell zu leben, die (noch) nicht in diesen Sog geraten sind. Namentlich Menschen während der Pubertät, in der erfahrungsgemäß nicht selten das Denken und die Gefühle wirr durcheinanderschwirren, können in die Gefahr geraten, sich homosexuell orientierte Menschen zum Vorbild zu nehmen und dann in homosexuelle Bindungen zu geraten. Gerade darum gilt es, dem Jugendlichen eine angemessene Geschlechtserziehung zu gewährleisten, so dass die psychologische Identifizierung mit dem eigenen Geschlecht ermöglicht wird. Bei dieser Aufgabe sind die Eltern nach Kräften durch eine christliche Verkündigung und Seelsorge zu unterstützen.
Quelle:
http://lichtzeichen-shop.com/Autor/Klautke-Dr-Juergen-B/